Aktuelle Informationen zu Coronavirus SARS-CoV-2 / Covid-19
Änderungen vom 26.05.2020
-Maskenpflicht in Bayern: Das Tragen von Mund-Nasenschutz ist ab nächster Woche (27.4) in allen Läden im öffentlichen Nahverkehr, Banken,Tankstellen,und Wochenmärkten auch für Kinder ab 6 Jahre verpflichtend. (Geeignet sind Alltagsmasken oder Schals. )
In allen 16 Bundesländern gilt eine Pflicht
Richtiger Umgang mit Masken:
- Händewaschen
- Maske an Gummiband oder Bänder halten
- Maske über die Nase und Mund legen (Bügel an Nase festdrücken)
- Um Kopf oder Ohren befestigen
- NICHT Maske während Benutzung anfassen, oder vorübergehend zum Hals ziehen
- Am Gummiband oder Bänder abnehmen und Waschen
- Papiermasken einmalig Verwenden
- Stoffmasken in der Waschmaschine bei min. 60°C waschen oder Bügeln, NICHT in die Mikrowelle (Brandgefahr)
- Händewaschen
Trotz Maske, Abstand von min. 1,5m halten
Wichtige links zum Thema:
Tägliche Updates des Innenministeriums und Häufige Fragen
www.stmi.bayern.de
Informationen vom Landkreis Unterallgäu
www.unterallgäu.de/corona
Aktuelle Fallzahlen und Statistiken
www.lgl.bayern.de
Informationen zu den Schulschließungen
www.km.bayern.de
Allgemeine Informationen für Bayern
www.bayern.de
Fachinformationen vom Robert Koch-Institut
www.rki.de
Stand: 02.05.2020