Mit dem heutigen Tag, 10.10.2020, gilt im Landkreis Unterallgäu eine Allgemeinverfügung aufgrund der stark gestiegenen Covid19 Fallzahlen.

Folgende Punkte gelten ab sofort:

– Für private Feiern (z.B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereins- und Parteisitzungen) gilt eine Teilnahmebegrenzung von maximal 50 Personen in geschlossenen öffentlichen oder angemieteten Räumen.

– Es wird dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmen durchzuführen.

– Auf allen weiterführenden und berufsbildenden Schulen gilt die Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich auch während des Unterrichts und den Pausen.

In allen Kindertagesstätten ist das Personal zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet.

Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 16.10.2020! ACHTUNG: Verlängert bis vorläufig 19.10.2020!

Den genauen Wortlaut sowie die weiteren Erläuterungen zur Allgemeinverfügeng kann der nachfolgenden Link entnommen werden: