**BAYERN STELLT KATASTROPHENFALL FEST**

Aufgrund der Corona-Pandemie wird ab 09. Dezember 2020 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt.

Grund dafür ist in erster Linie ein erhöhter Koordinierungsbedarf bei der Belegung der Intensivbetten und der Verlegung von Patienten aus überlasteten Kliniken.

Für die Feuerwehren im Landkreis Unterallgäu hat die Feststellung des Katastrophenfalls derzeit noch keine weiteren Auswirkungen.

Hier wird super erklärt was dieser “Katastrophenfall” ist und warum er ausgerufen wurde.

 

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